Normheizlast nach DIN EN 12831

Für die Auslegung einer Heizungsanlage ist die zu errechnende Heizlast eines Gebäudes erforderlich. Hierbei wird für jeden zu beheizenden Raum die Heizlast des Raumes berechnet, die dann als Maß für die Größen der einzubringenden Heizflächen dient. Die Summen aller Wärmeverluste einschließlich eventueller Zuschlagsfaktoren ergibt die Gesamtheizlast des Gebäudes und ist das Maß für die erforderliche Kesselgröße.

Ab dem 01.Oktober 2004 hat in Deutschland die Berechnung der Heizlast nach der Europäischen Norm DIN EN 12831 zu erfolgen.

Anwendungsbereich:
Die Norm legt ein Verfahren zur Berechnung der Wärmeverluste und der Heizlast für Standardfälle vor. Als Standardfälle gelten alle Gebäude mit einer begrenzten Raumhöhe (max. 5 m), bei denen angenommen werden kann, dass sie unter Normbedingungen auf einen stationären Zustand beheizt werden.

Beispiele solcher Gebäude: Wohngebäude, Büro- und Verwaltungsgebäude, Schulen Bibliotheken,
Krankenhäuser, Kurheime, Justizvollzugsanlagen, Gebäude des Hotel- und Gaststättenwesen, Warenhäuser, Geschäftshäuser, Industriegebäude.

Sonderfälle die in der DIN zusätzlich behandelt werden:
Hallenbauten mit großer Raumhöhe, Gebäude mit wesentlich voneinander abweichender Luft- und mittlerer Strah
lungstemperatur.