Was ist ein Energieausweis?

Der Energieausweis ist ein Gütesiegel für die Energieeffizienz von Gebäuden.
Mit ihm erfahren Kauf- oder auch Mietinteressenten auf einen Blick, ob es sich um ein energiesparendes Gebäude handelt, oder ob das Gebäude die Energie im wahrsten Sinne des Wortes aus dem Schornstein schleudert.
Verkäufer und Vermieter erhalten mit dem Energieausweis ein gutes Instrument, mit dem sie ihre Kunden von der Energieeffizienz ihres Hauses überzeugen können. Der Energieausweis ermöglicht Mietern und Käufern den Vergleich zwischen unterschiedlichen Immobilienangeboten und deren Energiebedarf. Der Energieausweis wurde von der Deutschen Energie-Agentur in einem bundesweiten Feldversuch entwickelt und an über 3.500 Gebäuden getestet. Grundlage für die Berechnung ist ein einheitliches Verfahren nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) und den geltenden DIN-Normen.

Wofür braucht man einen Energieausweis?

Bei Autos ist die Angabe von Verbrauchswerten schon lange üblich, bei Haushaltsgeräten ist sie bereits eingeführt. Mit dem Energieausweis soll nun auch die energetische Qualität von Gebäuden dokumentiert werden. Zum Energieausweis gehören Diagnose und Therapie: eine Analyse der wärmetechnischen Qualität des Gebäudes und die Darstellung möglicher Energiesparmaßnahmen.
Insbesondere bei anstehenden Instandsetzungen oder Sanierungen lohnt es sich, einen Energieausweis erstellen zu lassen, weil die Mehrkosten für die energieeinsparenden zusätzlichen Maßnahmen dann besonders niedrig sind.

Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis?

Beim Bedarfsausweis wird auf der Grundlage der energetischen Qualität von Gebäudehülle und haustechnischen Anlagen (Heizung und Warmwasser) mit Hilfe standardisierter Randbedingungen nach technischen Regeln der Energiebedarf des Gebäudes ermittelt.

Beim Verbrauchsausweis erfolgt die Einordnung der energetischen Qualität des Gebäudes mit Hilfe eines Energieverbrauchkennwertes, der aus dem Energieverbrauch von drei aufeinanderfolgenden Jahren für die Beheizung und die zentrale Warmwasserbereitung (bei Nichtwohngebäuden zusätzlich Beleuchtung und Klimatisierung) ermittelt wird. Hierbei werden auch das Klima und längere Leerstände rechnerisch berücksichtigt.

Die Eigentümer der meisten Gebäude haben die Wahlfreiheit zwischen einem "Bedarfs-" und einem "Verbrauchsausweis". Bei älteren unsanierten Wohngebäuden mit bis zu 4 Wohneinheiten und beim Neubau sind grundsätzlich (jedoch nach einer Übergangsfrist) nur Bedarfsausweise zulässig.