Vorgehensweise einer (VorORT-) Energieberatung
Nach einer persönlichen Vorstellung und einer ersten Objektbegehung, machen wir mit Ihnen einen Beratervertrag, der auf den Richtlinien des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (=BAFA) basiert. Damit wir für Ihr Objekt einen Beratungszuschuss erhalten, melden wir nach Vertragsunterzeichnung das Objekt bei der BAFA an. Wenige Tage nach Einreichung erhalten wir einen Zuwendungsbescheid und die eigentliche Arbeit der Energieberatung kann beginnen.
Die durchzuführende Energieberatung gliedert sich in die Abschnitte
- Datenaufnahme Vor Ort (IST-Analyse)
- Berechnung der aktuellen Energiekennzahlen
- Erarbeitung und Berechnung von Sanierungsmaßnahmen (Einzelmaßnahmen & Maßnahmenpaketen)
- Erstellung eines Beratungsberichts
- Vorstellung und Erläuterung des Beratungsberichts bei Ihnen
Im Anschuß an unser Abgeschlußgespräch ist von Ihnen die Erläuterung des Beratungsberichts schriftlich zu bestätigen. Die Bestätigung ("Verwendungsnachweis") wird von uns beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle eingereicht und wir erhalten den eingangs zuvor beantragten Zuschuss. Sie erhalten eine Rechnung über das im Vertrag vereinbarte Honorar abzüglich des BAFA Zuschuss.
Als weiterführenden Schritt, möchten wir Sie gern auch auf unsere Baubegleitung die durch KFW gefördert wird (Zuschuss 50 Prozent bzw. max. 4.000€) aufmerksam machen. Wir lassen Sie auch in der Umsetzungsphase nicht allein - wir sind für Sie da!