Allgemeine    Geschäftsbedingungen
Stand: 18. August 2008 
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der
Ingenieurbüro Oliver Schnell im weiteren als ios energien genannt.
Stand: 18.08.2008

Geltungsbereich

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote von ios energien.

Sollten Beratungsverträge der ios energien schriftliche Bestimmungen enthalten, welche von den unten aufgeführten abweichen, so gelten diese übergeordnet.

 

Mitwirkung des Kunden

Angaben, welche zur Erstellung der vereinbarten Leistung erforderlich sind, sind unverzüglich an ios energien zu leiten; außerdem sind relevante Dokumente auszuhändigen. Weiterhin haftet der Kunde für fehlerhafte Angaben und deren Folgen.

ios energien werden unverzügliche eventuelle Änderungen bekannt gegeben.

Von ios energien erstelle Berichte/Zwischenberichte werden vom Kunden unverzüglich auf Richtigkeit bezüglich der gemachten Angaben geprüft.

 

Datensicherung

Die von ios energien verwerteten Daten werden durch EDV erfasst. Nach Fertigstellung der Arbeiten wird der Kunde dafür Sorge tragen, dass diese rekonstruierbar aufbewahrt werden (schriftliche Berichte, etc.)

Vorzeitige Vertragsbeendigung, Vergütungen

Falls keine andere Vereinbarung schriftlich fixiert wurde, räumt ios energien dem Kunden das Recht ein, jeden Vertrag vorzeitig zu kündigen. Die vorzeitige Kündigung lässt vereinbarte Datenschutzpflichten unberührt.

Die bis zum Zugang der Vertragskündigung entstandenen Honorare/Kosten sind Abrechenbar und zu zahlen.

Bestimmungen aus 4.2 sind auch anzuwenden, wenn ios energien den Vertrag vor dem vereinbarten Abschluss rechtswirksam beendet.

 

Rechnungsstellung, Zahlungen

Wenn keine anderen Vereinbarungen getroffen sind, werden Kosten und Honorare nach Abschluss der Arbeiten in Rechnung gestellt. Bei größerem Projekten sind monatliche Abschlagszahlungen bis zum Wert der bis dahin erbrachten Leistungen fällig.

Auf Grundlage des Vertrages ausgestellte Rechnungen sind sofort und ohne Abzug fällig.

Sollte der Kunde mit dem Ausgleich fälliger Rechnungen in Verzug sein, so ist ios energien berechtigt, die Arbeiten am aktuellen Projekt bis zum Zahlungseingang einzustellen.

 

Hindernisse, Unmöglichkeit, Verzug

ios energein kommt mit ihren Leistungen nur in Verzug, wenn vertraglich bestimmte Fertigstellungstermine aufgeführt ios energien sind und die Verzögerungen zu verschulden hat. Ereignisse, die die Arbeiten von ios energien vorübergehend unmöglich machen und die, die bei Vertragsabschluss nicht absehbar waren, wie zum Beispiel höhere Gewalt, Krieg, Streik und ähnliche von welchen ios energien unmittelbar und/oder mittelbar betroffen ist, sind als Gründe für schuldhaften Verzug ausgeschlossen. Dies ist beispielsweise auch der Fall, wenn der für das Projekt vorgesehene Berater ausfällt. Grundlegend ist, dass genannte Gründe nicht rechtswidrig oder von ios energien selbst verursacht worden sind.

Ist das Leistungshindernis zeitlich begrenzt, so ist ios energien dazu berechtigt, die Vertragsdauer im Rahmen der zeitlichen Begrenzung aufzuschieben. Wird jedoch die Erbringung der Leistung nach Absatz 6.1 für ios energien kontinuierlich unmöglich, so ist ios energien von der Leistungserbringung befreit.

Sollten Pflichtverletzungen nach BGB § 280 (Stand 01.08.2002) von ios energien,zu vertreten sein, gilt hierzu ergänzend Punkt 7.

Rechtliche Beratungen werden nur im Sinne des Auftrages bezgl. der einschlägigen Vorschriften erbracht; diese sind auf Vollständigkeit und Aktualität vor Inanspruchnahme weiterer Maßnahmen eingehend von Rechtsberatern/Architekten zu prüfen. Steuerrechtliche Beratungen sind vom Angebot des ios energien ausgeschlossen.

 

Haftungen

Die Haftung von iso energien ist ausgeschlossen, wenn Beratungsfehler darauf beruhen, dass der Kunde seiner Mitwirkungspflicht aus Punkt 2 nicht vollständig oder rechtzeitig nachgekommen ist. Den Nachweis von Rechtzeitigkeit und/oder Vollständigkeit ist vom Kunden zu erbringen. Ferner wird von ios energien keine Haftung für etwaige Schäden aus Pflichtverletzungen gemäß Punkt 3 übernommen.

Die Haftung von ios energien ist ausgeschlossen, wenn Beratungs- und/oder Berechnungsfehler darauf beruhen, dass die verwendete Software fehlerhaft ist und/oder entgegen den einschlägigen Vorschriften programmiert ist. Schäden dieser Art sind an den Hersteller/Programmierer der entsprechenden Software zu richten.

Haftung für Schäden des Kunden werden von iso energien nur übernommen, wenn diese von ios energien vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, den Nachweis darüber ist vom Kunden zu erbringen.

Für den Erfolg, welcher aus der Beratung resultiert kann mit Rücksicht auf die Aufgabenstellung von ios energien nicht garantiert werden. Der Haftungsumfang beschränkt sich zunächst auf die Honorarhöhe, jedoch sind Personenschäden von der Haftungsbeschränkung ausgenommen.

Sämtliche etwaigen Schadensersatzansprüche gegen ios energien verjähren nach spätestens 2 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Erkennbarkeit des Schadens, jedoch spätestens nach Abschluss der vertraglich vereinbarten Tätigkeit. Bei unberechtigter Reklamation ist der Kunde zur Kostenübernahme der Prüfung verpflichtet.
Die Erbringung der Leistung erfolgt nach den anerkannten Regeln der Technik, als diese gelten die einschlägigen Normen der betroffenen Gewerke zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

 

AGB des Kunden, Recht

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Kunden haben gegenüber ios energien keine Wirkung, auch dann nicht, wenn ios energien diesen nicht ausdrücklich widerspricht.

Neben diesen Bedingungen und sonstigen individuellen Absprachen gilt deutsches Recht.

 

Gerichtsstand/Erfüllungsort

Gerichtsstand für alle Verfahren gegen ios energien ist Schorndorf. Für Klagen gegen Kunden von ios energien, ist der Gerichtsstand ebenfalls Schorndorf, dies gilt, wenn der Kunde Vollkaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in der BRD hat.

Erfüllungsort für sämtliche Leistungen sowie für Zahlungen ist Rudersberg. 

 

Salvatorische Klausel

Sollte ein einzelner oder mehrere Klauseln dieser Bedingungen für ungültig erklärt werden, so bleibt der davon unberührte Teil weiterhin wirksam. Die unwirksame Klausel ist in diesem Fall durch eine wirksame und durchsetzbare Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck der unwirksamen Klausel am nächsten kommt. Gleiches gilt für das Schließen einer Regelungslücke.