Verbrauchsorientierter Energieausweis

Seit dem 01.01.2008 ist laut der Energieeinsparverordnung (EnEV) der Energieausweis für Gebäude die verkauft, vermietet oder verpachtet werden und vor dem 31.12.1964 errichtet wurden, ein verpflichtendes Dokument. Für alle nach diesem Stichtag gebauten Wohngebäude gilt diese Verpflichtung seit dem 01.07.2008. In diesem, zuvor unter dem Namen Energiepass bekannten Zertifikat werden Gebäude hinsichtlich ihres Verbrauch an Primärenergie beurteilt.

Für die Erstellung des Energieausweises kommen zwei verschiedene Verfahren zur Anwendung. Die grundlegenden Daten für den Energieausweis werden entweder über den Bedarf oder über den Verbrauch ermittelt. Bei der bedarfsorientierten Beurteilung wird durch eine Vor-Ort-Beratung durch qualifiziertes Personal ein Gesamtenergiebedarf für ein Wohngebäude ermittelt.

Einfacher in der Handhabung ist der verbrauchsorientierte Energieausweis. Hier fliessen die durchschnittlichen Verbrauchsdaten für mindestens drei zurückliegende Jahre als Bemessungsgrundlage ein. Erhoben werden die Verbrauchsdaten über die Heizkostenabrechnungen der Versorger oder ähnlichen Dokumenten, aus denen der Verbrauch der primären Energie hervorgeht. Zudem gibt es einige Voraussetzungen, die gegeben sein müssen, damit ein verbrauchsorientierter Energieausweis ausgestellt werden darf.

Ab dem 01.10.2008 kann ein verbrauchsorientierter Energieausweis nur noch ausgestellt werden, wenn eine oder mehrere der folgenden Kriterien erfüllt werden:

- das Gebäude verfügt über mindestens 5 Wohneinheiten,
- der Bauantrag für das Gebäude wurde nach dem 01.11.1977 gestellt,
- bei der Fertigstellung des Gebäudes war das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung vom 11.08.1977 erreicht,
- das Gebäude wurde nachträglich auf das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung vom 11.08.1977 gebracht.
Der Energieausweis ist nach der Ausstellung 10 Jahren gültig.

Bedarforientierter Energieausweis


Beim bedarfsorientierten Energieausweis wird der Endenergiebedarf ihres Gebäudes mittels Computerprogramms anhand der Gebäudehüllfläche mit genormten Daten aufgrund von Plänen und Baubeschreibungen, Heizungsdaten berechnet und lässt das individuelle Nutzerverhalten außen vor. Weiterhin werden sinnvolle konkrete Vorschläge zur energetischen Sanierung und Modernisierung gemacht. Die Gebäudehülle, die Heizanlagentechnik werden einzeln bewertet.
Das Ergebnis ist eine Energiekennzahl die es ermöglicht Mietern, Käufern, Hausbesitzern eine konkrete Entscheidungshilfe zu einem Objekt zu geben und auch vergleichbar zu machen. Natürlich wird auch die Energieeinsparung durch das Nutzerverhalten erklärt.

Die Daten des Gebäudes die vom Energiepassausteller ermittelt werden um den Energiebedarf beim Wohngebäude zu ermitteln sind:

- die Daten der Heizungsanlage,

- das beheizte Gebäudevolumen,

- die Flächen der Bauteile von Fenstern, Außenwänden, Dachflächen, Kellerdecken, Decken zum unbeheizten Dachraum,

- die verschiedenen Baumaterialien und Konstruktionsaufbauten der Bauteile,

- Klimadaten wie Außentemperatur, geografische Lage des Gebäudes und Luftwechsel sowie die Gewinne durch Sonnenenergie, werden auch berücksichtigt.

Die Hüllflächen und das beheizte Volumen des Hauses werden anhand von Bauplänen ermittelt. Die Baustoffe werden entweder nach Baualter standardisiert oder nach Angaben aus der Baubeschreibung des Hauses ermittelt. Die Luftwechsel- und Klimadaten sind Standardkennwerte.
Das Ergebnis ist ein genormter Bedarfswert vergleichbar mit dem “Spritbedarf” beim Auto oder der Energieeffizienzklasse bei Elektrogeräten. Natürlich wird auch der tatsächliche Energieverbrauch als Vergleichsgröße anhand Ihrer Verbrauchsabrechnung angegeben. Sie möchten ja vielleicht wissen ob der genormte Verbrauch darüber oder darunter liegt. Dies ist ein Indikator dafür ob Energie zuviel verbraucht wird oder nicht.

Der Energieausweis für Gewerbliche Objekte beinhaltet zum Beispiel auch die Erfassung des Stromverbrauchs von Beleuchtung und Lüftungsanlagen etc. Der Ausweis für Gewerbeobjekte kann aufgrund der unklaren Normungs- und Gesetzeslage noch nicht offiziell ausgestellt werden.

Dieser wird nach einer technischen Beurteilung der Bausubstanz erstellt, und ist mit der enthaltenen Energieberatung und Vorschlägen zur energetischen Verbesserung(Sanierung) ein Anfang für das lukrative Einsparen der immer teurer werdenden Brennstoffe.