Qualifizierte KFW Nachweise

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW) unterstützt mit zahlreichen Programmen u.a. Maßnahmen zur Energieeinsparung und Senkung des CO2-Ausstoßes.
In den  KfW-Sanierungsprogrammen werden dabei speziell Maßnahmen an bestehenden, älteren Wohngebäuden gefördert.

Die KfW Bankengruppe fordert für die Inanspruchnahne der KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramme eine Bestätigung durch einen Sachverständigen, dass im Rahmen einer Sanierung zum Energieeffizienzhaus- 115, -100, -85, -70 oder -55 die jeweiligen Anforderungen eingehalten werden.

Wir als BAFA - Sachverständige berechnen Ihnen alle elevanten Parameter (Jahresprimärenergiebedarfs, Transmissionswärmeverlust etc.) die Sie für die Finanzierung über die KfW benötigen
Mit Ihren Wünschen und unseren Vorschlägen erarbeiten wir das für Sie das best mögliche Finanzierungsmodell.

Enegieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss (Programmnummer 430)

Förderung auf Basis der Energieeinsparverordnung
(EnEV)
Ihr Zuschuss im Programm 430
KfW-Effizienzhaus 115 7,5 % Ihrer förderfähigen Kosten,
bis zu 5.625 Euro pro Wohneinheit
KfW-Effizienzhaus 100 10,0 % Ihrer förderfähigen Kosten,
bis zu 7.500 Euro pro Wohneinheit
KfW-Effizienzhaus 85
12,5 % Ihrer förderfähigen Kosten,
bis zu 9.375 Euro pro Wohneinheit
KfW-Effizienzhaus 70
15,0 % Ihrer förderfähigen Kosten,
bis zu 11.250 Euro pro Wohneinheit
KfW-Effizienzhaus 55
17,5 % Ihrer förderfähigen Kosten,
bis zu 13.125 Euro pro Wohneinheit
Zuschussbeträge unter 300 Euro werden nicht ausgezahlt.

Enegieeffizient Sanieren - Kredit (Programmnummer 151)
Tilgungszuschuss
Die KfW gewährt einen Tilgungszuschuss: Dessen Höhe richtet sich danach, welche Energiewerte Ihr gekauftes oder saniertes Wohneigentum erzielt.


Förderung auf Basis der Energieeinsparverordnung
(EnEV)
Tilgungszuschuss: 
Prozentualer Anteil an Ihrem Darlehensbetrag

KfW-Effizienzhaus 115 2,5 %
KfW-Effizienzhaus 100 5,0 %
KfW-Effizienzhaus 85
7,5 %
KfW-Effizienzhaus 70
10 %
KfW-Effizienzhaus 55
12,5 %

Enegieeffizient Sanieren - Sonderförderung (Programmnummer 431)

Für die Baubegleitung durch einen Sachverständigen werden Zuschüsse in Höhe von 50 % Ihrer Kosten gewährt (bis zu 2.000 Euro pro Vorhaben).

Zuschussbeträge unter 150 Euro werden nicht ausgezahlt.

Aktuelle Zinskonditionen der KfW

https://www.kfw-formularsammlung.de/KonditionenanzeigerINet/KonditionenAnzeiger