Kfw-Nachweis Leistungen
Gerne berate ich Sie zur Finanzierung der energetischen Sanierung von Wohngebäuden im Rahmen des "CO2-Gebäudesanierungsprogramms des Bundes". Gefördert werden Maßnahmen an Wohngebäuden, für die vor dem 01.01.1995 der Bauantrag gestellt oder Bauanzeige erstattet wurde.
Gefördert werden Maßnahmen, die dazu beitragen das energetische Niveau eines KfW-Effizienzhauses zu erreichen. Es werden zwei unterschiedliche Standards gefördert:
KfW-Effizienzhaus 70 (EnEV 2007)
KfW-Effizienzhäuser 70 dürfen einen Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) und einen spezifischen Transmissionswärmeverlust (HT´) von höchstens 70% der gemäß EnEV 2007 zulässigen Höchstwerte eines analogen Neubaus nicht überschreiten.
KfW-Effizienzhaus 100 (EnEV 2007)
KfW-Effizienzhäuser 100 dürfen den Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) und den spezifischen Transmissionswärmeverlust (HT´) von höchstens 100% der gemäß EnEV 2007 zulässigen Höchstwerte eines analogen Neubaus nicht überschreiten.
Ein Tilgungszuschuss wird gewährt, wenn das Erreichen des angestrebten KfW-Effizienzhaus-Standards sowie die fachgerechte Durchführung der Maßnahmen durch den Sachverständigen nachgewiesen wird.
Mit Nachweis der Einhaltung der Anforderungen KfW-Effizienzhaus 70 wird ein Tilgungszuschuss von 12,5%, mit Nachweis der Einhaltung der Anforderungen KfW-Effizienzhaus 100 wird ein Tilgungszuschuss von 5% des Zusagebetrages gewährt.
Einzelmaßnahmen bzw. freie Einzelmaßnahmenkombinationen
Gefördert werden folgende Einzelmaßnahmen:
- Wärmedämmung der Außenwände
- Wärmedämmung des Daches und/oder der obersten Geschossdecke
- Wärmedämmung von erdberührten Wand- und Bodenflächen beheizter Räume, von Wänden zwischen beheizten und unbeheizten Räumen sowie der Kellerdecke zum kalten Keller
- Erneuerung der Fenster
- Einbau einer Lüftungsanlage
- Austausch der Heizung einschließlich Einbau einer hocheffizienten Umwälzpumpe mindestens der Klasse B
Wie sind die Konditionen?
Bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten einschließlich Nebenkosten (Architekt, Energieeinsparberatung, etc.)
maximal 75.000 Euro pro Wohneinheit bei einer Sanierung zum KfW-Effizienzhaus und
maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit bei Einzelmaßnahmen bzw. freien Einzelmaßnahmenkombinationen
Bemessungsgrundlage ist die Anzahl der Wohneinheiten vor der Sanierung.
EnEV-Berechnung, KfW-Effizienzhaus 55 / 70 / 100
Leistungen KfW-Nachweis Bestandssanierung
Bei Antragstellung Kategorie A Nettopreis Bruttopreis
Neubau-Niveau nach EnEV oder besser *
1-2 Familienhaus 840,34 € 1000 €
ab 3-Familienhaus auf Anfrage
Bei Antragstellung Kategorie B:
Einzelmaßnahmen
1-2 Familienhaus 672,27 € 800 €
ab 3-Familienhaus auf Anfrage
*Bei Antragstellung nach Kategorie A (energetische Sanierung auf Neubau-Niveau nach EnEV oder besser) ist eine Bestätigung durch den Sachverständigen (Energieberater) einzureichen, dass mit der Sanierung die Erreichung des Neubau-Niveaus nach EnEV bzw. die Unterschreitung um 30% geplant ist.
Hierfür muss der Energieausweis auf Grundlage des Energiebedarfs nach Abschnitt 5 EnEV erstellt werden. Nach Durchführung der Maßnahmen ist die planmäßige Durchführung sowie das Erreichen des Neubau-Niveaus nach EnEV bzw. die Unterschreitung um 30% durch den Sachverständigen zu bestätigen!